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Steuerliche Besonderheiten am US-Markt

Die USA sind für Österreich der zweitwichtigste Exportmarkt. Welche Beteiligungsstruktur gewählt wird, ist letztendlich eine strategische Entscheidung. Jede hat ihre eigenen steuerlichen Folgen.

Gemäß der von Statistik Austria erhobenen Außenhandelsstatistik bleit die USA auch in 2018 mit Exporten im Wert von über 10.7 Milliarden Euro der zweitwichtigste Exportmarkt österreichischer Unternehmen.

Unternehmen, die die Entscheidung treffen, in den US-Markt einzusteigen, stehen eine Reihe von Modellen zur Verfügung. Im Allgemeinen werden die folgenden Exportformen unterschieden:

  • Export über Vertriebspartner (ohne US-Tochtergesellschaft) 
  • Kooperation mit einem US-Vertriebsunternehmen (ohne US-Tochtergesellschaft) 
  • Export über eigenes US-Büro (ohne US-Tochtergesellschaft) 
  • Export über eigene US-Tochtergesellschaft 
  • Produktion in der eigenen US-Tochtergesellschaft 
  • Joint Venture mit US-Unternehmen 
  • Beteiligung an einem US-Unternehmen 
  • Akquisition eines US-Unternehmens

So vielfältig die zur Verfügung stehenden Exportformen sind, so unterschiedlich sind ihre steuerlichen Folgen. Welches dieser Modelle letztendlich gewählt wird, hängt von einer Reihe von wirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen, wie Vertriebsstrukturen, Lieferzeiten, Produktionserfordernisse, Investitionserfordernisse, Haftungsbeschränkungen, Zulassungen oder personellen Überlegungen ab. 

Neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen, die bei der Entscheidung der Investitionsform zum Tragen kommen, spielen auch immer die steuerlichen Folgen einer Entscheidung eine fundamentale Rolle für die Gesamtstrategie.

Neben betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Überlegungen, die bei der Entscheidung der Investitionsform zum Tragen kommen, spielen auch immer die steuerlichen Folgen einer Entscheidung eine fundamentale Rolle für die Gesamtstrategie. Die Langversion des Artikels beschäftigt sich mit den steuerlichen Folgen, die mit den gängigsten Modellen verbunden sind, hat aber nicht den Anspruch der Vollständigkeit, da das US-Steuerrecht vor allem auf Bundesstaaten-Ebene äußerst komplex und vielfältig ist, soll aber einen Überblick verschaffen. 

Welche Beteiligungsstruktur gewählt wird, ist letztendlich eine strategische Entscheidung, die auf mehreren Faktoren basiert. In der Praxis sehen wir neben Unternehmen, die von Anfang an entschlossen sind nachhaltig in den USA tätig zu werden, etwa durch die Eröffnung eines Produktionsstandortes, auch solche, die Schritt für Schritt den Markt aufbauen, indem zuerst direkt aus Österreich geliefert wird oder sich eines lokalen Vertriebspartners bedienen und erst später den Schritt der Gründung einer eigenen Tochtergesellschaft machen. Welche Strategie letztendlich die erfolgversprechendere ist, kann nicht pauschal beantwortet werden und hängt vom Einzelfall ab. Langfristig ist allerdings in fast allen Fällen die Gründung einer US-Tochter zu empfehlen.

Mag. Stefan Größbacher
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Certified Public Accountant (CPA),
Principal, Rödl Langford de Kock LLP, Chicago/USA

Vollständiger Artikel

Ausgabe WT 2019-03

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