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Über Fristen und Erklärungen

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,

Hoffentlich sind Sie gut ins neue Jahr gestartet, in welchem Sie mit neuen Herausforderungen rechnen dürfen, denn so glaube ich, haben wir die Corona-Pandemie und den ganzen Förder- Dschungel erfolgreich hinter uns gelassen.

Die Fristen sind weiterhin ein Thema und da müssen wir auf Kulanz vonseiten der Finanzämter hoffen. Zugesagt wurde unseren Kammer-VertreterInnen, dass „vorsichtig“ bei den Finanzämtern hinsichtlich der Quote vorgegangen wird, und dass quasi in einer ABC-Analyse zuerst die Steuerpflichtigen aufgefordert werden, bei denen die Finanz größere Steuerbeträge erwartet.

Zuerst wird mit Erinnerungen und dann möglicherweise mit der Androhung von Zinsen und Strafen „aufgefordert“ werden. Denn wie bei den Betriebsprüfungen muss auch bei der Eintreibung der Steuererklärungen und der Steuerbeträge die Finanz auf ihre verfügbaren Ressourcen Rücksicht nehmen und zweckmäßig wirtschaftlich vorgehen. Wenn Sie aber andere Erfahrungen mit dem Vorgehen der Finanz haben, so bitte informieren Sie mich gerne. Wir werden dann im Kammer-Präsidium diesen Sonderfällen nachgehen.

Damit komme ich schon zu meinem diesmaligen Anliegen. Wir müssen die Steuererklärungen einfacher machen!

Nicht so sehr die Umsatzsteuererklärung U1, aber die Körperschaftsteuererklärung mit 4 Seiten, die E1a für betriebliche Einkünfte mit 5 Seiten und die Einkommenssteuererklärung E1 mit 8 Seiten und weiteren Beilagen für Beteiligungen, Kapitalvermögen und Kinder. Jedes Feld löst Fragen aus: Hoffentlich nicht wirklich überall dank der IT-Unterstützung, aber jede Angabe kann doch auch ein Stolperstein sein.

Komplizierte Steuerklärungen bringen uns natürlich Kunden, da sie die Formular nicht selbst ausfüllen wollen. Aber vielleicht haben wir nicht die MitarbeiterInnen oder persönlich auch nicht die Geduld, die gesamten Formulare auszufüllen. Auf der anderen Seite hat die Finanz ihrerseits ebenso Probleme aufgrund zu weniger MitarbeiterInnen die Steuerklärung zu kontrollieren. Natürlich nutzen die Finanzämter fast immer die digitale Analyse der Steuerklärungen und die automatisierte Ausfertigung der Bescheide, aber es gibt ja noch weiterhin die Nachkontrolle durch erfahrene Beamte.

Ich denke, dass wir auch auf unserer Seite eine weitergehende Automatisierung der Steuerklärungen vorantreiben müssen, natürlich nicht um das Steueraufkommen zu senken, aber um uns ein wenig Arbeit zu ersparen und vor allem auch die Fehlerquelle in den Steuererklärungen zu reduzieren.

Die Steuererklärungen folgen natürlich den Anforderungen des Einkommensteuergesetzes. Deswegen muss es uns auch dieses Jahr ein Anliegen sein, das ESTG 1988 neu zu kodifizieren. 1988 ist jetzt auch schon länger her und vielleicht schaffen wir doch noch vor dem nächsten runden Geburtstag eine umfassende, vereinfachende Reform.

In der Umsatzsteuererklärung hingegen ist wenig Änderungsbedarf im Formular, da sich dieses relativ schnell ausfüllen lässt. Die Umsatzsteuerverprobung ist wesentlich, denn sonst passen die Angaben der Erklärungen nicht mit den Umsatzsteuer-Voranmeldungen zusammen. Und genau da habe ich auch bei der Umsatzsteuer einen Wunsch an den Gesetzgeber: Bitte erhöhen wir die derzeitige Grenze von 100.000 € für den Wechsel von monatlicher UVA auf vierteljährliche Abgabe auf einen höheren Betrag.

In Zeiten einer hohen Inflation könnte man diese Grenze schon auf € 150.000 erhöhen und das dient damit auch zur Entbürokratisierung der Unternehmen und Vereinfachung der Abläufe. Ich hoffe, dass dadurch das Steueraufkommen nicht empfindlich leiden wird.

Mit dem letzten Reformpaket bei der Einkommensteuer wurden auch unter dem Aspekt der Abschaffung der kalten Progression die Tarifstufen angehoben und die Steuersätze angepasst. Leider wurden aber nicht alle Grenzen im ESTG berücksichtigt. Es gibt auch weiterhin Beträge, die noch auf alte Schillingbeträge hinweisen, wie zum Beispiel die Veranlagungsfreibetrag von € 730,00. Die Erhöhung dieses Betrags gem. § 40 Abs. 3 für Nebentätigkeiten ist meiner Meinung nach längst überfällig für eine Anpassung und wird nicht zu einem großen Steuerausfall führen. In diesem Sinn lade ich Sie herzlich ein, mir weitere Verbesserungsvorschläge zuzusenden und wünsche Ihnen eine gut laufende Erklärungs-Saison 2021 (oder auch noch 2020).

Wenn Sie an der Vorbereitung von Vereinfachungen interessiert sind, freue ich mich auf Ihre Mitarbeit in der VWT oder direkt in einer unserer KSW-Arbeitsgruppen. (philipp.rath@aon.at)

Herzliche Grüße,
Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2023-01

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