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Zum Jahresende und zum Neuen Jahr!

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hinein geht es in die Jahresend-Rallye! Die Planungsbesprechungen mit den Klienten gehören vorbereitet, die Steuererklärungen für 2020 (und eventuell auch für 2019) müssen nun fertiggestellt werden, die Bilanzbesprechungen für 2020 endgültig abgehalten und die Bilanzen offen gelegt werden; ja das Arbeitsprogramm für den Herbst ist wie in allen Jahren sehr umfangreich und dieses Jahr aufgrund von Nachholeffekten dank Corona weiterhin enorm. 

Perfekt, dass die Quoten auch für die Steuererklärung 2020 ausgesetzt wurden. Das Finanzministerium konnte sich nicht zu einer proaktiv kommunizierten Verlängerung durchringen und hat dann schlussendlich still und spät das Aussetzen der Quoten durchgeführt. Einige Kolleginnen und Kollegen sind ja noch mit den Erklärungen für 2019 im Hintertreffen! 

Ich denke, wir sind nun gefordert uns anzustrengen, die beiden alten Jahre 2019 und 2020 zu bereinigen und den Blick nach vorne in die Bilanzsaison 2021 zu richten. Denn im Jahr 2022 kommt die größte Steuerreform der Vergangenheit, wenn man der Politik Glauben schenken mag. In Seefeld im Oktober konnte ich auch von der eventuell „kürzesten Steuerreform der letzten Jahre“ sprechen, denn zum damaligen Zeitpunkt standen die Bundesregierung und damit die Steuerreform auf der Kippe. Herr Dr. Varro vom Kabinett des Bundesministers für Finanzen hat uns in Seefeld durch die Eckpunkte der Steuerreform geführt und wird dies auch weiterhin tun, zum Beispiel beim nächsten Infoabend der VWT. 

Den fachlichen, inhaltlichen Teil der geplanten Steuerreform muss jetzt unser Fachsenat für Steuerrecht aufarbeiten. Es zeigen sich aber schon einige Bruchstellen und vor allem Reformüberlegungen, die auf geteilte Akzeptanz stoßen werden: So zum Beispiel die unterjährige Änderung in der Personalverrechnung mit der Einführung der Absenkung der Krankenversicherung ab 1. Juli 2022. 

Diese Änderung führt natürlich zu umfangreichem Programmieraufwand für die Software-Hersteller und am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu mehr Arbeit in der Personalverrechnung. Das Finanzministerium hat versucht, eine gute Lösung auszuarbeiten und die Vorschläge unseres Fachsenates zu hören. Schlussendlich wird man wohl einen Kompromiss finden müssen. Der Politik ist aber bekannt, dass unterjährige Maßnahmen zumeist problematisch sind und das haben wir auch Dr. Varro in Seefeld bereits mitgeteilt. 

Eine ähnliche, wohl nur rein politisch motivierte Maßnahme ist die Auszahlung des Klimabonus durch das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (kurz BMK) und nicht über das Finanzministerium. 

Es ist ein „Treppenwitz der Geschichte“ und nur den unterschiedlichen Parteien in der Regierung geschuldet, denn im Finanzministerium sind alle Unterlagen zu den Steuerpflichten in ganz Österreich vorhanden. Aber nein, das Klima-Ticket muss über das Klimaschutz-Ministerium der Grünen ausbezahlt werniedden. Der Bürokratie-Aufwand wird enorm sein, und hoffentlich gibt es bei Übersiedelung der Daten vom BMF zum BMK keinen Datenverlust: Das wäre wohl ein Super Gau. Diese Steuerreform zeigt wiederum, dass unser Fachsenat für Steuerrecht auch aufgrund seiner Kontakte zu anderen Interessensvertretungen sehr wichtig ist und als Opinion Leader bei Steuerreformen wahrgenommen wird. 

Die Rolle des Fachsenats für Steuerrecht ist auch ein wichtiger Baustein im Rahmen des laufenden Strategieprozesses der Kammer. Es ist ein Anliegen unseres Kammerpräsidenten, dass die Bedeutung des Fachsenats für Steuerrecht ausgebaut wird. Eine Umfrage unter den Berufsangehörigen, die leider nur auf knapp 1400 Rückmeldungen kam, wovon nur 725 den Fragebogen vollständig beantwortet haben, zeigt, dass 72% der Antwortenden meinen, dass die Kammer Meinungsbildungs-, Experten- und Lobbyfunktion gegenüber der öffentlichen Hand hat. 53% der Befragten sehen einen modernen und sichtbaren Außenauftritt der Kammer gegenüber Unternehmen und der allgemeinen Öffentlichkeit als sehr wichtig an. 

Ich sehe daher hier einen Auftrag, dass wir die Kammer und ihre Fachsenate, allen voran den Fachsenat für Steuerrecht, in einen Think Tank umbauen müssen. Es gibt andere vergleichbare Organisationen, wie zum Beispiel die Agenda Austria, die regelmäßig zu politischen Themen eine gute theoretische Basis liefert. Wir sollten hier Ähnliches leisten können und uns gleichzeitig von Parteipolitik freihalten. 

Die Expertise auf „nationaler Ebene“ kann auch jede Einzelne und jeden Einzelnen von uns beflügeln und unsere Kompetenz in der Wahrnehmung unserer Klienten stärken. In unseren Gesprächen mit unseren Klienten lässt es sich zumeist recht einfach über die Steuerreform sprechen. Ich finde dies immer als eine angenehme Sache und in diesem Jahr - nach den beiden schwierigen Jahren 2020 und 2021 - auch eine gute Möglichkeit für einen Neustart ins kommende Jahr 2022. 

Der Außenauftritt der Kammer ist nicht nur wichtig für die Politik und Interessensvertretung, sondern auch für die Gewinnung von neuen Mitarbeitern. Eine zweite Frage der genannten Umfrage zeigt, dass rund 55% der Befragten die Vorreiter- und Promotorenrolle der Kammer für die Bewerbung der Attraktivität unserer beiden Berufsbilder nach außen für sehr wichtig erachten. 

Die Anwerbung von Mitarbeitern stellt sich derzeit als eines unserer größten Probleme im Berufsstand dar. Eine gute Image-Positionierung kann bei der Akquisition von neuen Mitarbeitern - unabhängig von der Ausbildung und des Alters der KandidatInnen - vor allem kleineren und mittleren Kanzleien helfen. Die größeren Kanzleien haben selbst einen eigenen Social Media-Beauftragten, Messe-Auftritte an Universitäten und eigene Personal-Suchaktivitäten und sind daher nicht so sehr auf die Angebote der Kammer angewiesen wie die kleineren Kanzleien. 

Ein wichtiger Punkt der Kollegen-Umfrage war auch der Wissens- Transfer zur Kollegenschaft. Ein transparentes und übersichtliches Informations- und Wissensmanagement wünschen sich 77% der Umfrageteilnehmer. Die aktuelle website bzw. das Infoportal finde ich nicht mehr zeitgemäß und sieht suboptimal aus. Hier muss meiner Meinung nach ein neuer, anderer, moderner Auftritt möglich sein, bei dem sich jeder User leicht und einfach orientieren kann. 

Die Aus- und Weiterbildung durch die Akademie der KSW ist ebenfalls ein wichtiger Punkt für unseren Berufsstand. Im Rahmen der Vorbereitung der Strategie-Arbeitsgruppe wurde die Idee geboren, dass unsere Akademie auch Aus- und Weiterbildung für Nichtberufsangehörige anbietet. In der Diskussion trat diese Idee aber in den Hintergrund, denn auch die Umfrage bestätigte, dass dieser Gedanke von den Befragten nicht positiv aufgenommen wird. 

Ich sehe vielmehr eine weitere Stärkung der Akademie der KSW als notwendig an, damit wir auch langfristig neben der Grundausbildung in den Schulen und Universitäten eine weitere Ausbildungsschiene für junge Kolleginnen und Kollegen haben. Nach meiner Ansicht und wahrscheinlich auch in Ihrer Wahrnehmung können wir mit der Qualität der Bewerber für unseren Berufsstand nicht mehr ganz so zufrieden sein wie in früheren Jahren. 

Vorsichtig formuliert, gibt es immer wieder Überraschungen über Wissenslücken, die die Akademie mit ihrem Ausbildungsprogramm in Zukunft abdecken muss. Vor allem für kleinere Kanzleien muss die Aus- und Weiterbildung über die Akademie angeboten werden, denn diese Kanzleien haben selten inhouse- Seminare oder Kooperation für Ausbildungen. 

Die Digitalisierung des Kammeramtes ist im Strategie-Ausschuss ein weiterer Diskussionspunkt. Da sollte sich das Kammeramt in meinen Augen an FinanzOnline ein Vorbild nehmen. Hier muss noch weiter digitalisiert werden, eine schönere modernere Oberfläche muss zugleich auch übersichtlicher sein. Das digitale Kammeramt muss die Themen Fortbildung, Umlagenverwaltung und den gesamten Schriftverkehr mit der Kammer einfach abdecken können. 

Und zuletzt ist auch die Vorsorge ein Thema des Strategie-Ausschusses. In der ursprünglichen Planung war das Thema nicht inkludiert, jedoch wurde es über die Ergänzungsrunde im Oktober mit hinein genommen. Vonseiten einzelner Mitglieder ist die Idee vorgebracht worden, dass sich auch das Vorsorgewerk an die geänderten Rahmenbedingungen anpassen muss. 

Immerhin gibt es unser Vorsorgewerk bereits seit 25 Jahren. Wir haben drei verschiedene Fonds (classic, ausgewogen und dynamisch) in unserer Pensionsvorsorge und nur in diese können wir im Rahmen der Kammerpensionsvorsorge investieren. Vor der Pension muss dann in den Fonds ausgewogen oder classic zurückgewechselt werden. Aufgrund des generell niedrigen Zinsniveaus wurde der Wunsch an uns herangetragen, dass eventuell auch diversifiziert in andere Asset-Klassen investiert werden könnte oder der Aktienanteil in diesen Fonds deutlich angehoben wird. 

Wir müssen uns bislang an die gesetzlichen Vorgaben für Pensionskassen orientieren. Wir sollten aber einen Vorstoß wagen, dass ein höheres Aktienvolumen oder ein größerer Immobilienanteil möglich sein könnte. Diesen Schritt sollten wir als Interessensvertretung gehen, damit wir auch unseren jungen Kolleginnen und Kollegen eine langfristige ertragreiche Pensionsvorsorge anbieten können. Nur damit können wir eine positive Meinung der Kollegenschaft über die Kammerpension erhalten, die als zweite Säule der persönlichen Altersvorsorge gedacht war. 

Die Umfrage hat auch gezeigt, dass die Berufsangehörigen die Kammer nicht in der Unterstützung des Digitalisierungsprozesses der einzelnen Kanzleien sehen. Denn die individuelle Lösung der generellen Digitalisierung unserer Abläufe muss jede Kanzlei selbst mit ihrem Software-Anbieter finden. Diese müssen die jährliche Aktualisierung aufgrund von Steuerreformen und anderen Novellen jedenfalls durchführen und richten auch den digitalen Workflow in den Kanzleien von der automatischen Übernahme der digitalen Bescheide vom Finanzamt bis zur Überwachung der Fristen und Quoten ein. Das Kammeramt und die Fachsenate sind in diesen Themen nicht so sehr gefordert. 

Ein weiterer Punkt der Umfrage betraf das Interesse an der Förderung des Austausches zwischen den Berufsangehörigen und die Netzwerkbildung. Das Ergebnis der Umfrage zeigt, dass dieser Austausch nicht als Aufgabe der Kammer gesehen wird, sondern - und dies zu Recht in meinen Augen - eine Aufgabe z.B. der Fraktionen sein soll. 

Denn nur im Rahmen von mehrtägigen Veranstaltungen wie zum Beispiel Seefeld oder Saalbach können interessante Pausengespräche geführt oder am Abend grundlegende Themen wie Kanzleiauftritt und Zusammenarbeit besprochen werden. 

Wir werden daher die VWT- Infoabende in digitaler Form weiter führen und ausbauen und zugleich auch mehrtägige Fachtagungen entwickeln und anbieten, damit Sie mehr Möglichkeiten zum bilateralen Austausch über das ganze Jahr verteilt finden. Ich hoffe, dies ist ein guter neuer Ansatz für die kommenden Post-Corona-Jahre. 

Wenn Sie dieses Heft in Händen halten, wird es schon relativ knapp vor Jahresende sein. Ich wünsche Ihnen daher eine einigermaßen „übersichtliche“ Advent-Zeit, vor allem eine ruhige Weihnachtszeit und einen schönen Jahreswechsel. Kommen Sie gut und gestärkt ins neue Jahr 2022, in dem eine Steuerreform auf uns wartet! Bleiben Sie gesund!

Schöne Grüße,
Ihr Philipp Rath

Mag. Philipp Rath
Präsident der VWT

Ausgabe WT 2021-05/06

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