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Brennpunkt Betriebsprüfung - Vorhof zum Finanzstrafverfahren
Dienstag, 18. Oktober 2016
Hotel am See, Raum 3 - Fachwerkhaus; Uferstraße 1, 6971 Hard am Bodensee; Tiefgaragen- und Park-plätze stehen kostenlos zur Verfügung
Referenten
HR Mag. Horst Ender
Leiter der Finanzstrafbehörde, Finanzamt Feldkirch
RA Dr. Christian Eberl
Verteidiger in Finanzstrafsachen
Teilnahmegebühr
€250,00 zuzüglich 20% USt
inkl. Seminarunterlagen und Pausenerfrischung
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Bitte um Verständnis für die Verrechnung der vollen Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor der Veranstaltung.
Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
Seminarinhalte
a) Maßnahmen in der Vorbereitung der Betriebs- oder Außenprüfung („finanzstrafrechtliche“ Präventionsmaßnahmen)
- Ermittlung des Status quo und „finanzstrafrechtliches“ Risikopotential
- Vorbereitung von erforderlichen Schritten im Vorfeld (zB. Selbstanzeige)
b) Maßnahmen in der Betriebs- oder Außenprüfung („finanzstrafrechtliche“ Begleitmaßnahmen)
- die Indizwirkung der Feststellungen und deren finanzstrafrechtliches Gefahrenpotential
- die Bekämpfung der „möglichen“ bzw. „absehbaren“ Feststellungen (Einwendungen)
- verfahrensrechtliche „Knackpunkte“ und Vermeidung von nicht wieder gutzumachenden Fehlern (Akteneinsicht, Beschuldigtenvernehmung, Protokollierungen usw.)
- „Absprachen“/ finanzstrafrechtliche Konsequenzen; „§ 99 FinStrG“-Prüfungen
c) Welche Fallkonstellationen/Feststellungen führen häufig zu einem Finanzstrafverfahren (finanzstrafrechtliches Gefahrenpotential)
- ua Scheinrechnungen, Deckungsrechnungen
- ua verdeckte Gewinnausschüttungen, Schwarzumsätze, Schwarzerlöse
d) Selbstanzeige § 29 FinStrG (Tücken und Fallen aus Sicht der Finanzstrafbehörde; Sonderbestimmungen im Kapitalabfluss-MeldeG)
e) § 30a FinStrG (Handhabung in der Praxis; Anwendungsfälle)
f) Diskussion mit den Teilnehmern und aktueller Praxisbericht
Veranstaltung
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