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Die richtig verfasste Beschwerde an das Bundesfinanzgericht, Bundesverwaltungsgericht bzw. Revision an den VwGH

Donnerstag, 5. Juni 2014
Management Club, Kärntner Straße 8, 1010 Wien

VWT Seminar 
         
Die richtig verfasste Beschwerde an das
Bundesfinanzgericht, Bundesverwaltungsgericht bzw. Revision an den VwGH
                   
     

Donnerstag, 05. Juni 2014, 12.00 bis 18.00 Uhr


Leitung:
KR Hannes MITTERER, WP/StB

Referenten:
KR Hannes MITTERER, WP/StB

MMag. Dr. Benjamin TWARDOSZ LL.M.
Rechtsanwalt und Steuerberater

Dr. Peter UNGER
Richter am BFG

Ort:

Management Club, Kärntner Straße 8, 1010 Wien
Eingang Kärntner Durchgang
  
Teilnahmegebühr:
€ 250,-- zuzüglich 20% USt,
inkl. Seminarunterlagen mit Mustervorlagen und Pausenerfrischungen

Anmeldung:
Verbindliche Anmeldung unbedingt erforderlich!
Wir bitten um Verständnis für die Verrechnung der vollen
Teilnahmegebühr bei Storno später als 3 Werktage vor dem
Veranstaltungstermin.

Seminarinhalte:

DAS BESCHWERDEVERFAHREN IN DER BAO
• Unterschiede Finanzamt oder Gemeinde
• die richtig verfasste Bescheidbeschwerde
• die richtig verfasste Säumnisbeschwerde
• die richtig verfasste Maßnahmenbeschwerde

DAS BESCHWERDEVERFAHREN IN DER SOZIALVERSICHERUNG
• der Bescheidantrag als Voraussetzung
• die richtig verfasste Bescheidbeschwerde
• die richtig verfasste Säumnisbeschwerde
• die richtig verfasste Maßnahmenbeschwerde
Nach § 3 Abs 2 WTBG dürfen Steuerberater im Sozialversicherungs-recht vor Verwaltungsgerichten, nicht aber vor dem VwGH vertreten. Worauf müssen Sie im Hinblick auf eine spätere Revision an den VwGH achten?

DAS VERFAHREN VOR DEM VwGH
Ordentliche Revision oder außerordentliche Revision
• welche Punkte sind im Hinblick auf eine Revision zu beachten
• worauf ist schon im Verfahren vor den Behörden oder
  den Verwaltungsgerichten zu achten
• was kann saniert werden und was kann nicht saniert werden
• die richtig verfasste Revision

Fristsetzungsantrag anstatt Säumnisbeschwerde

• der richtig verfasste Fristsetzungsantrag



Diese Veranstaltung ist anrechenbar auf die Fortbildungsverpflichtung
lt. § 3 Abs. 5 WT-ARL.
 
Gerne senden wir Ihnen weitere Tagungsunterlagen gegen Kostenersatz von € 30,-- zuzüglich USt.
    
Mit herzlichen Grüßen, Ihre
VWT-Vereinigung Österreichischer Wirtschaftstreuhänder GmbH

Es handelt sich hierbei um eine archivierte Veranstaltung!
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